Komplettsanierung Hamburg, Firma für Komplettsanierung und Renovierung in Hamburg. E-Mail: info@hamburg-komplettsanierung.de
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen Komplettsanierung Hamburg (Anschrift und ggf. Handelsregisterangaben siehe Impressum; nachfolgend: Komplettsanierung Hamburg) und den Nutzern der Internetdienstleistungen von Komplettsanierung Hamburg. Sie gelten jedoch nur insoweit, als nicht durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wurde.
1.2 Nutzer im Sinne dieser AGB sind Interessenten, die eine Anfrage über das Onlinesystem von Komplettsanierung Hamburg absenden. Die AGB gelten für sonstige Unternehmen entsprechend. Durch die Nutzung des Onlinesystems von Komplettsanierung Hamburg wird ein Vertrag mit Komplettsanierung Hamburg abgeschlossen.
1.3 Die Nutzung des Dienstes von Komplettsanierung Hamburg erfolgt auf der Grundlage dieser AGB.
2. Allgemeines
2.1 Komplettsanierung Hamburg betreibt einen Internetdienst, welcher es Interessenten ermöglicht, Anfragen nach verschiedenen Handwerks- und Sanierungsdienstleistungen (z. B. Badsanierung, Küchensanierung, Bodenarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau, Komplettsanierung) online zu tätigen. Komplettsanierung Hamburg bemüht sich, die abgeschickten Anfragen an geeignete Unternehmen weiterzuleiten und diese zur Abgabe entsprechender Angebote zu veranlassen. Bei den Unternehmen handelt es sich um Vertragspartner von Komplettsanierung Hamburg.
2.2 Komplettsanierung Hamburg übernimmt ausschließlich die Vermittlung des Kontakts zwischen Interessenten und Partnerunternehmen. Von Komplettsanierung Hamburg wird weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über den Erwerb bzw. die Veräußerung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung geschuldet. Die durch die Kontaktvermittlung ermöglichten Vertragsschlüsse erfolgen nur zwischen den jeweils beteiligten Interessenten und Partnerunternehmen. Komplettsanierung Hamburg ist hierbei in keinem Fall als Vertragspartner beteiligt und tritt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Vertragsparteien in Erscheinung.
2.3 Das Abschicken der Anfrage über das Onlinesystem von Komplettsanierung Hamburg stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar und ist noch keine bindende Vertragserklärung. Der Interessent trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig in das System eingegeben werden. Der Interessent entscheidet nach Erhalt etwaiger Angebote eigenständig, ob und an wen er den Auftrag vergibt.
2.4 Komplettsanierung Hamburg vermittelt die Anfragen lediglich an Unternehmen, welche die Einhaltung der gängigen Standards ihrer Zunft zugesagt haben. Komplettsanierung Hamburg kann jedoch nicht gewährleisten, dass ein Unternehmen in jedem Fall alle Arbeiten mängelfrei ausführt. Dies gilt insbesondere für beauftragte Arbeiten, die nicht im Anfragenformular des Onlinesystems von Komplettsanierung Hamburg vom Interessenten gegenüber Komplettsanierung Hamburg erwähnt wurden.
2.5 Unbeschadet der vertragsgegenständlichen Vermittlung von Anfragen und Angeboten behält sich Komplettsanierung Hamburg vor, einzelne Funktionalitäten des Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren und anzupassen, ggf. auch einzuschränken.
2.6 Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Komplettsanierung Hamburg Inhalte der Internet-Seiten von Komplettsanierung Hamburg zu kopieren und anderweitig zu verwenden.
3. Haftungsbeschränkung
3.1 Komplettsanierung Hamburg haftet gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) haftet Komplettsanierung Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder einer von Komplettsanierung Hamburg zu vertretenden Unmöglichkeit haftet Komplettsanierung Hamburg für jedes schuldhafte Verhalten der Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
3.3 Die Haftung von Komplettsanierung Hamburg ist beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. Komplettsanierung Hamburg haftet nicht für Schäden, die nicht unmittelbar aus der Nutzung des Onlinesystems von Komplettsanierung Hamburg entstanden sind, und auch nicht für sonstige Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Haftungsbeschränkungen zum einen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zum anderen nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Komplettsanierung Hamburg beruhen.
3.4 Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Interessent und Partnerunternehmen ergeben, ist Komplettsanierung Hamburg haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Der Nutzer stellt Komplettsanierung Hamburg im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei, die ein anderer Nutzer gegenüber Komplettsanierung Hamburg aus Pflichtverletzungen des Nutzers geltend macht. Der Nutzer stellt Komplettsanierung Hamburg auch von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzer und Dritter frei, die gegen Komplettsanierung Hamburg wegen einer Rechtsverletzung durch die von dem Nutzer im Onlinesystem von Komplettsanierung Hamburg eingestellten Inhalte und/oder wegen dessen Nutzung durch den Nutzer geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt auf erstes Anfordern alle der Komplettsanierung Hamburg aus einer solchen Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere die zur Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche von Komplettsanierung Hamburg bleiben unberührt.
3.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
4. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB und jederzeit auf der Website von Komplettsanierung Hamburg abrufbar (Datenschutzerklärung).
5. Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten
Komplettsanierung Hamburg ist berechtigt, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle der teilweisen oder vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist der Nutzer dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu kündigen.
6. Änderung der AGB
Komplettsanierung Hamburg behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Komplettsanierung Hamburg verpflichtet sich, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die Bedeutung der vorstehenden Frist einschließlich der Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung des Dienstes von Komplettsanierung Hamburg ist Hamburg, sofern der Nutzer Unternehmer ist.
8. Schlussbestimmung
Sofern sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Komplettsanierung Hamburg als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.